Agenturvertrag
zwischen
T.I.G Flugreisen GmbH nachfolgend TIG genannt, und der Firma:
Name (Rechtsform) | Zusatz | |
Strasse | Postleitzahl ,Ort | |
Telefon | Telefax | |
E-Mail Adresse | Steuer-ID/USt-ID | |
Name des Inhabers (Geschäftsführer) | Adresse des Inhaber ( Geschäftsführer) | |
nachfolgend Agentur genannt.
§1 Vergabe der Vertretung
TIG überträgt der Agentur die Vermittlung der von ihr veranstalteten Reisen.
§2 Allgemeine Pflichten
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu besorgen, alle den Geschäftsverkehr betreffenden Vorgänge gegenüber Dritten streng vertraulich zu behandeln und die gegenseitigen Interessen in jeder Hinsicht zu wahren; dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der Agentur. TIG verpflichtet sich, im Zuge der erforderlichen Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter gemäß EU- Pauschalreiserichtlinie ( §651 k BGB), eine Insolvenzversicherung für alle Reiseleistungen im Reisepreis einzuschließen.
§3 Geschäftsabwicklung
Die Agentur hat für alle während der Laufzeit dieses Vertrages für TIG zustande gekommenen und durchgeführten Buchungen Anspruch auf Provision. Die Höhe der Provision wird durch die jeweils gültige Provisionsliste festgelegt, die als selbstständiger Bestandteil diesem Vertrag beigefügt ist. Nicht verprovisioniert werdem vom Reisegast im Zielgebiet gebuchte Leistungen, sowie Flugsicherheitsgebühren und Steuern. Die Agentur erhält von TIG monatlich eine Provisionsabrechnung. Aus dieser Abrechnung sind alle Vorgänge mit dem jeweiligen Reisedatum des Vormonats zu entnehmen sowie die erfolgten Stornierungen. Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn die gebuchte Reise aufgrund außerhalb des Veranstalters liegender außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Krieg, Streik, innere Unruhen, hoheitliche Anforderungen, Epidemien, besondere Witterungsverhältnisse, Katastrophen usw., bzw. wegen Nichterreichung einer festgelegten Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann oder die Durchführung der Reise wegen Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze dem Veranstalter nicht zumutbar ist. Mit der Provisionszahlung durch TIG sind alle Ansprüche der Agentur gegen TIG abgegolten. Alle ihr aus dem Vertrag und Ihrer Tätigkeit entstehenden Kosten trägst die Agentur selbst, soweit keine weitergehende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Agentur verpflichtet sich, etwaige über die Ausschreibung von TIG hinausgehende Sonderwünsche der Kunden lediglich als unverbindliche Anfrage entgegenzunehmen und weder deren Erfüllung zuzusagen noch dieselben als unbedingte Buchungsvorrausetzung oder Buchungsinhalt auf der Reiseanmeldung zu vermerken. Der Kunde ist von der Agentur darauf aufmerksam zu machen, dass die Weiterleitung eines Sonderwunsches an TIG ausschließlich eine unverbindliche Anfrage darstellt. Die Agentur ist verpflichtet sich, auf dem Anmeldeformular vom Reiseanmelder durch dessen Unterschrift bestätigen zu lassen, er die Reisebedingungen von TIG zur Kenntnis genommen hat, sowie bei der Buchung von mehreren Personen entweder darauf hinzuwirken, dass sämtliche Personen die Reiseanmeldung unterzeichnen oder dass der Reiseanmelder durch gesonderte Unterschrift bestätigt, dass er für die Vertragsverpflichtungen sämtlicher Reiseteilnehmer, sowie seiner eigenen einsteht und auch in deren Namen die Reisebedingungen anerkennt. Reklamationen und Regressforderungen von Kunden sind unverzüglich an TIG weiterzuleiten. Es sind keinerlei Forderungen von Kunden anzuerkennen. Es gelten die für die Vermittlung und den Abschluss der Geschäfte gültigen Reisebedingungen von TIG, sowie ggf. zusätzliche in den Angeboten festgelegte besondere Bedingungen (z.B. Versicherungen, Mietwagen). Die Agentur trägt dafür Sorge, dass die gültigen Reisebedingungen Bestandteil des Reisevertrages werden. Die Agentur verpflichtet sich zur unverzüglichen Benachrichtigung von TIG über von Ihr entgegengenommenen Rücktrittserklärungen ( Stornierungen); die Information muss per Telefax, Brief, E-Mail oder per CRS erfolgen. Informationen jedweder Art an die Agentur, welche Änderungen in der Leistungserbringung von TIG betreffen, sind unverzüglich an den Kunden weiterzuleiten.
§4 Zahlungsmodalitäten
Das TIG Reisebüroinkasso-System sieht vor, daß der Kunde seine Zahlung an das Reisebüro leistet. Dies gilt sowohl für die An- als auch für die Restzahlung. Bei Buchung sind seitens der Agentur der Vor- und Zuname des Kunden.Die Rechnung über die gebuchte Reise einschließlich der erforderlichen Sicherungsscheine erhält die Agentur zugesandt. Ebenso werden die Reisedokumente nach vollständigem
Zahlungseingang an die Agentur versandt.
a) Die ausgewiesene Anzahlung ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung zu überweisen. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. In der Regel werden die Reiseunterlagen nach der vollständigen Bezahlung 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt per
Post zugesandt.
b) Wenn zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 14 Tage liegen, hat die Agentur nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung umgehend den gesamten, vereinbarten Reisepreis zu überweisen, damit ein rechtzeitiger Versand der Reisedokumente gewährleistet ist.
c) Liegen zwischen Reiseanmeldung und Buchung weniger als 7 Tage oder erfolgte die Zahlung des Reisepreises nicht fristgerecht, werden die Reisedokumente
am Abflughafen hinterlegt. Der Reisende erhält in diesem Fall von TIG eine Bestätigung über die Tickethinterlegung.
d) Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies TIG
zur Kündigung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz gemäß den Reise- und Zahlungsbedingungen. Entsprechendes gilt, wenn sich der
Kunde im Falle einer Tickethinterlegung nicht oder nicht rechtzeitig beim Handling-Partner am Abflughafen meldet oder seine Zahlung nicht ausreichend nachweist.
Der Kunde ist von der Agentur darauf hinzuweisen, daß vor diesem Hintergrund unbedingt eine fristgerechte Zahlung vorgenommen wird.
§5 Haftung
Die Agentur haftet TIG gegenüber für den von ihr schuldhaft verursachten Schaden aus nicht ordnungsgemäßer Buchungsabwicklung, unterlassener oder
verspäteter Informationserteilung sowie für die Nichterfüllung aller sich aus diesem Vertrag und dem Gesetz ergebenden Verpflichtungen der Agentur. Die Agentur
haftet nicht für die von TIG zu erbringenden Reiseleistungen. Die Haftung der Agentur aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag (Reisevermittlungsvertrag) dem
Kunden gegenüber bleibt davon unberührt.
§6 Rechtsnachfolge
Die Rechte aus diesem Vertrag sind nur mit vorheriger Zustimmung von TIG übertragbar.
§7 Vertragsdauer
Dieser Vertrag tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.
§8 Kündigung
Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Vertrag erlischt,
ohne daß es einer Kündigung bedarf, im Falle eines Inhaberwechsels der Agentur, sofern TIG nicht vorher dieser Rechtsnachfolge zugestimmt hat (§6). Der
Vertrag kann weiterhin aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Als wichtige Gründe zur fristlosen Kündigung des Vertrages durch TIG gelten insbesondere:
a) grobe Vertragsverletzung;
b) Schädigung der Belange oder des Ansehens von TIG durch die Agentur;
e) Eröffnung des Konkurses oder Vergleichsverfahrens gegen den Inhaber der Agentur oder deren Gesellschafter sowie Ablehnung der Konkurseröffnung mangels
Masse oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung;
f) wenn im Falle einer Änderung in der Geschäftsführung, der Inhaberschaft oder der Gesellschafterverhältnisse bei einer der Vertragsparteien die Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses der anderen Vertragspartei objektiv nicht zuzumuten ist.
In jedem der vorstehend aufgeführten Fälle haben die Vertragspartner die Verpflichtung zur sofortigen Mitteilung.
Die Kündigung wird durch eingeschriebenen Brief ausgesprochen.
Die Pflichten der Agentur aus diesem Vertrag bleiben nach dessen Beendigung bis zum endgültigen Ausgleich der Geschäftssalden unberührt. Bei Übertragung der
Restabwicklung an Dritte behält sich TIG die Abrechnung der Provisionen an den Restabwickler vor, sofern nichts anderes mit der Agentur vereinbart ist.
§9 Schlußbestimmungen
Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Vertragspartner vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich
aus dem Geschäftsverkehr ergebenden Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Soweit in diesem Vertrag nichts Gegenteiliges aufgeführt ist, gelten ergänzend zu diesem Vertrag die §§ 84 ff HGB und die weiteren einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt und den Vertragschließenden in je einem Exemplar zugestellt.
Düsseldorf den
TIG: Stempel, Ort, Datum, Unterschrift | Agentur: Stempel, Ort, Datum, Unterschrift |
Erklärung gemäß UStG (Bitte Zutreffendes ankreuzen)
O Hiermit erkläre ich/erklären wir, daß ich/wir die Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteue/versteuern (Regelbesteuerung).
O Ich versteuere/wir versteuern nach der Vorschrift des §19 UStG (Kleinunternehmer) und habe/haben keinen Anspruch auf die Vergütung der MwSt auf die Provision.
Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, die T.I.G Flugreisen GmbH über eine Änderung der Versteuerung des Unternehmens unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
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Agentur: Stempel, Ort, Datum, rechtsgültige Unterschrift